Wahlleistungen für gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich Versicherte haben wir in Deutschland Anspruch auf eine umfassende und qualitativ hochwertige Medizin. Die Behandlung beim Arzt deckt im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung alle medizinisch notwendigen Leistungen ab. Diese dürfen im Sinne des Sozialgesetzbuches das Notwendige aber nicht überschreiten. Unsere Leistungen müssen in diesem Rahmen ausreichend und zweckmäßig in Diagnostik und Therapie, aber auch wirtschaftlich sein.

So kann es vorkommen, dass Leistungen, die zwar im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt sind im patientenindividuellen Fall nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung von uns erbracht werden dürfen. Etwa, weil die Erkrankung selbst die Diagnostik nicht notwendig macht.
Ein häufiges Beispiel ist die Bestimmung von Laborleistungen oder die Erbringung von Ultraschalluntersuchungen auf Patientenwunsch, sofern diese Leistungen die oben aufgeführten gesetzlichen Kriterien nicht erfüllen. 

Ob es sich bei den von Ihnen angefragten Leistungen um eine Leistung handelt, die zu Lasten der GKV erbringbar ist, oder ob Sie bei bestehendem Wunsch nach der Leistung eine Rechnungsstellung erwarten dürfen, erklären wir Ihnen im individuellen Gespräch und klären Sie hier auch noch einmal schriftlich auf. Im Rahmen dieses Gesprächs klären wir sie selbstverständlich auch darüber auf, ob sie die gewünschte Leistung an anderer Stelle, zum Beispiel bei einem spezialisierten Kassenfacharzt zu Lasten der GKV erhalten können. Ihnen bleibt in diesem Fall stets die Möglichkeit zur freien Arztwahl. 

 

#gutzuwissen
#selbstverständlich

Die Inanspruchnahme von Wahlleistungen als auch IGeL-Leistungen ist in unserer Praxis niemals die Voraussetzung für eine schnellere Terminvergabe oder den Erhalt notwendiger Leistungen. 

 

Beispiele für Wahlleistungen

Im Folgenden finden Sie Beispiele häufig nachgefragter Wahlleistungen
  • Laboruntersuchung
    ich würde gern mal ...

    Laboruntersuchungen sind oft Bestandteil diagnostischer Pfade. Darüber hinaus möchten Sie vielleicht gern weitere Laborwerte bestimmen lassen. Häufig nachgefragt werden Vitaminwerte, Werte des Eisenhaushalts oder der Schilddrüse sowie des Eiweißhaushaltes oder des Immunsystems, ohne das hierfür ein Krankheitsverdacht besteht. 

    In diesem Fall ist die Labordiagnostik nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zulässig. Wir beraten Sie gern über die Kosten und ob die Untersuchungen im Einzelfall dennoch sinnvoll sein können.

     

  • Ultraschalluntersuchung
    schaun mer mal ...

    Ultraschalluntersuchungen gehören zu den am weitest verbreiteten bildgebenden Verfahren. Sollten Sie eine Ultraschalluntersuchung bei uns durchführen lassen, beraten wir Sie zunächst, ob eine Indikation zur Untersuchung besteht. In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel die Kosten. Wir haben die Zulassung Ultraschalluntersuchungen diverser Indikationen zu Lasten der GKV durchzuführen.
    Es gibt Indikationen, bei denen wir Sie als gesetzlich Versicherte zu spezialisierten Fachärzten überweisen, sollten wir diese Untersuchung nicht zu Lasten der GKV durchführen dürfen. Sollten Sie die Untersuchung dennoch bei uns durchführen lassen wollen, so klären wir Sie gern über die Kosten auf. Diese Wahlleistung berechnen wir Ihnen dann gemäß der Gebührenordnung für Ärzte. Eine Erstattung dieser Rechnung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel ausgeschlossen.

     

  • Medikamente
    klein aber oho?

    Nicht immer können wir Ihnen Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Die Regeln der Verordnung sind komplex und unterliegen im Besonderen den Regeln der wirtschaftlichen Verordnungsweise.

    Dennoch kann es vorkommen, dass sie bestimmte Medikamente auf Grund individueller Verträglichkeit oder Handhabung oder Gewohnheit bevorzugen. Auch Nahrungsergänzungen, Vitaminpräparate etc sind in der Regel nicht von der GKV zu erstatten. Ob solche Medikamente und Präparate sinnvoll sind erörtern wir gern mit Ihnen zusammen.

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