Tauglichkeits-untersuchung

Sportboot-führerschein

Das ärzt­li­che At­test für den Sport­boot­füh­rer­schein ist ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben und muss bei Prü­fungs­an­mel­dung ein­ge­reicht wer­den.

• Die notwendigen For­mu­lare kön­nen Sie hier herunterladen. Wir stellen es Ihnen natürlich gern zur Verfügung, wenn Sie die Untersuchung bei uns durchführen lassen.

• Nach der Aus­stel­lung ist das At­test 12 Mo­na­te gül­tig.

• Un­ter­sucht wird Ihr all­ge­mei­ner Ge­sund­heits­zu­stand.

• Untersuchungen Ihrer Seh­stär­ke, Ihres Farb­un­ter­schei­dungs­ver­mö­gens und Ihres Hör­ver­mö­gens sollten Sie im Vorfeld bei einer Sehteststelle (Augenoptiker oder Augenarzt) sowie einem Hörgeräteakustiker oder Hals-Nasen-Ohrenarzt durchführen lassen. Die jeweiligen Untersuchungsergebnisse bringen sie bitte zu Ihrem Termin bei uns mit. Wir benötigen Sie, um Ihnen den vollständigen Untersuchungsbefund zu bescheinigen.

• Die Kos­ten für das At­test rich­ten sich nach der Ge­büh­ren­ord­nung für Ärz­te und liegen in der Regel bei circa 60 Euro.
Sie werden von den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen nicht übernommen.

Kontakt

Westlicher Stadtgraben 38
94469 Deggendorf

Tel. +49-991-371 970 70
Fax +49-991-371 970 720

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 7:30 - 12:00
Mo., Di. und Do.
auch von 15:00 - 18:00